Der Bootsführerlehrgang des Bezirks wurde mit der Teilnahme an der zentralen Bootsführerprüfung des Landesverbandes Westfalen der DLRG erfolgreich zu Ende geführt.
10 Kameradinnen und Kameraden aus dem Bezirk Dortmund bestanden – neben vielen weiteren aus ganz Westfalen – Ihre Prüfung zum Bootsführer – A (Binnen), ein weiterer Kamerad seine Prüfung zum Bootsführer – B (See).
Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen allzeit gute Fahrt und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel.
Der Bootsführerschein erlaubt das Führen aller Motorrettungsboote der DLRG und kann auf den entsprechenden amtlichen Bootsführerschein umgeschrieben werden. Dadurch ist dann auch eine private Nutzung als „Freizeitkapitän“ möglich. Entsprechend hoch sind die Prüfungshürden, denn mit dem Führen des Bootes geht auch die Verantwortung für Boot, Besatzung und andere Wassersporttreibende einher.
Deshalb muss neben einem umfangreichen theoretischen Wissen über die amtlichen Regelungen und die DLRG-spezifischen Vorschriften auch das praktische Können nachgewiesen werden. Person-über-Bord-Manöver, Wenden auf engem Raum, An- und Ablegen sowie das Einparken in eine Liegebox gehören ebenso dazu wie die Kenntnisse von Knoten und Steken, der Umgang mit Rettungswesten und die Motorenkunde.